Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Jeder kann durch Unfall, Krankheit und im Alter in eine Situaton geraten, dass er nicht mehr in der Lage ist, selbst seine Angelegenheiten zu regeln. Es stellt sich dann die Frage, was wird, wenn man auf Hilfe anderer angewiesen ist und wer dann für einen entscheidet und handelt.

Das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wird immer wichtiger und ist aktueller denn je.

In der Patientenverfügung legen Sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche fest, wenn Sie diese selbst nicht mehr artikulieren können. Wir beraten Sie diesbezüglich umfassend und helfen Ihnen bei der Erstellung einer individuellen, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepassten Patientenverfügung, die den gesteigerten Anforderungen der neuesten Rechtsprechung des BGH genügt.

Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie dem oder den Bevollmächtigten Ihres Vertrauens die Befugnisse, die Rechtsgeschäfte und Erklärungen vorzunehmen, bei denen eine Stellvertretung zulässig ist. Die Bestellung eines Betreuers wird dadurch entbehrlich. Über die Voraussetzungen und die Konsequenzen einer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gerne und erstellen eine solche für Sie nach Ihren Vorgaben und Wünschen.


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Rechtsanwaltskanzlei Danger

Kai Danger
Ulrike Danger


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