Wohnungseigentums- und Mietrecht
Im Bereich des Mietrechts vertreten wir Sie in Ihren Belangen als Vermieter oder als Mieter.
Als Vermieter unterstützen wir Sie vor allem bei:
- der Prüfung oder Erstellung von Mietverträgen, unabhängig davon, ob es sich um Gewerbe- oder um Wohnraum handelt
- der Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche sowie der Vertragseinhaltung durch Ihre Mieter
- der Durchsetzung einer Mieterhöhung
- der Erstellung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- der Vorbereitung und Durchführung der Beendigung von Mietverhältnissen
Als Mieter helfen wir Ihnen u.a. bei:
- der Prüfung von Mietverträgen
- der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen
- der Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- der Abwehr unberechtigter Kündigungen und Forderungen
- der Prüfung der Wirksamkeit von Mieterhöhungsverlangen
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts (WEG-Recht) stehen wir Ihnen als Miteigentümer beratend zur Seite und helfen Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechtpositionen gegenüber anderen Eigentümern, der Versammlung oder der Verwaltung.