Familienrecht

Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Familienrechts.

Hierzu gehört neben dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht vor allem auch das Unterhaltsrecht.

Wir erstellen mit Ihnen Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen, beraten Sie ausführlich bei Trennung und Scheidung bzw. Aufhebung und klären Sie über die rechtlichen Folgen auf.

Selbstverständlich gehört die Berechnung von Ehegatten- und Kindesunterhalt ebenso zu unseren Aufgabengebieten wie auch die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

In Kindschaftssachen beraten wir Sie in den Bereichen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie dem Umgangsrecht. Hier zeigen wir Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf und setzen diese um Streitfalle gerichtlich durch. Auch in Abstammungssachen wie Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung informieren wir Sie umfassend.

Unser Aufgabengebiet in Familiensachen umfasst vor allem, aber nicht abschließend

  • Beratung bei Trennung und Ehescheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen sowie deren außergerichtlicher oder gerichtlicher Durchsetzung
  • Beratung in Kindschaftsachen, vor allem Sorge- und Umgangsrecht sowie Adoption
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Gewaltschutzverfahren

Logo - Rechtsanwaltskanzlei Danger

Rechtsanwaltskanzlei Danger

Kai Danger
Ulrike Danger


site created and hosted by nordicweb