Familienrecht
Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Familienrechts.
Hierzu gehört neben dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht vor allem auch das Unterhaltsrecht.
Wir erstellen mit Ihnen Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen, beraten Sie ausführlich bei Trennung und Scheidung bzw. Aufhebung und klären Sie über die rechtlichen Folgen auf.
Selbstverständlich gehört die Berechnung von Ehegatten- und Kindesunterhalt ebenso zu unseren Aufgabengebieten wie auch die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
In Kindschaftssachen beraten wir Sie in den Bereichen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie dem Umgangsrecht. Hier zeigen wir Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf und setzen diese um Streitfalle gerichtlich durch. Auch in Abstammungssachen wie Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung informieren wir Sie umfassend.
Unser Aufgabengebiet in Familiensachen umfasst vor allem, aber nicht abschließend
- Beratung bei Trennung und Ehescheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen sowie deren außergerichtlicher oder gerichtlicher Durchsetzung
- Beratung in Kindschaftsachen, vor allem Sorge- und Umgangsrecht sowie Adoption
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Gewaltschutzverfahren