Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich.
Zu unseren Tätigkeitsgebieten im Individual-Arbeitsrecht gehören vor allem
- die Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- die Prüfung rechtlicher Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (inkl. der Erstellung von Aufhebungsverträgen)
- die Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
- die Beratung bei Kündigungen und Erhebung von Kündigungsschutzklagen
- die Beratung und Vertretung bei Abmahnungen
- die Beratung und Vertretung bei Mobbing
- außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag