Sozialrecht

Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Sozialrechts.

Das Sozialrecht dient der Sicherung des Sozialstaatsprinzips, nach dem sich der Staat verpflichtet, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen sozialen Augleich in der Gesellschaft zu sorgen. Es umfasst hierbei zahlreiche Rechtsgebiete und Gesetzesmaterialien, zu denen vor allem folgende Bereiche gehören:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Arbeits- und Ausbildungsförderungsrecht
  • Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht
  • Gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung
  • Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähigkeitsrente
  • soziale Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Wohngeldrecht

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich gegenüber den Verwaltungsbehörden sowie in den gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten.


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Rechtsanwaltskanzlei Danger

Kai Danger
Ulrike Danger


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