Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet neben den grundsätzlichen Regelungen über das Zustandekommen und Beenden von Verträgen (sog. allgemeines Schuldrecht) auch das besondere Schuldrecht. In diesem sind nahezu alle praxisrelevanten Vertragsarten und deren gesetzliche Bestimmungen geregelt. Zu den wichtigsten Verträgen gehören Kaufverträge, Dienst- und Werkverträge, Miet- und Leasingverträge, Darlehensverträge etc.
Wir helfen Ihnen u.a. bei
- der Prüfung oder der Erstellung von Verträgen
- der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, wie z.B. Garantie- oder Sachmängelhaftungsansprüchen
- der Abwehr von unberechtigten Forderungen
- der Prüfung der Beendigungsmöglichkeiten von Verträgen
- der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
In diesem Bereich stehen wir Ihnen beratend zur Seite und übernehem Ihre Interessenvertretung von der außergerichtlichen Korrespondenz hin bis zur gerichtlichen Vertretung.