Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht
Wir beraten und vertreten Sie sowohl in allen Bereichen des Verkehrsrechts als auch des Verkehrsstrafrechts.
Im Verkehrsrecht helfen wir Ihnen:
- bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen
- bei der Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
- bei der Auseinandersetzung mit Ihrer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung
- bei der Berechnung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall
- bei der Berechnung einer evtl. eingetretenen Wertminderung des Kfz. und der Nutzungsausfallentschädigung
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, hat die Haftpflichtversicherung des den Unfall verursachenden Kfz. die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen.
Im Straßenverkehrsstrafrecht vertreten wir Sie:
- in Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten
- in Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen
- in Fahrerlaubnisangelegenheiten
Bei dem Kauf eines Kfz stehen wir Ihnen ebenfalls beratend zur Seite.
Haben Sie ein Kfz. gekauft oder planen Sie einen Kauf, beraten wir Sie in Vertragsfragen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung von allen Ansprüchen, wie z.B. Garantie, Sachmängelhaftung, Rücktritt, Schadensersatz etc. aus einem bereits getätigten Kauf.