Erbrecht
Wir stehen Ihnen in allen erbechtlichen Angelegenheiten intern beratend und nach außen vertretend zur Seite.
Neben der umfassenden Beratung in Ihrer Erbangelegenheit gehören zu unseren Tätigkeitsgebieten vor allem
- die Erstellung letztwilliger Verfügungen/Testamente
- die Klärung der gesetzlichen und tatsächlichen Erbfolge
- die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen und Durchsetzung dieser
- die Erstellung von Nachlassverzeichnissen
- die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Beratung hinsichtlich einer vorweggenommenen Erbfolge
Auf Wunsch treten wir für Sie als Testamentsvollstrecker auf oder helfen Ihnen bei dieser Tätigkeit, wenn Sie zu einem solchen ernannt worden sind.