Schuldenbereinigung

Zahlungsunfähigkeit und Isolvenz droht nicht nur Unternehmen, sondern immer häufiger auch Privatpersonen.

Wir helfen Ihnen bei dem Bemühen, Ihre Schulden zu verringern oder vollständig abzubauen, stehen Ihnen also mit Rat und Tat bei dem Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung zur Seite, unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer oder als Verbraucher in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind.

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung fndet zeitlich regelmäßig vor einem gerichtlichen Insolvenzverfahren statt, denn Sinn und Zweck einer solchen ist gerade die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens durch die Befreiung von allen Schulden. Wir unterstützen Sie hierbei bei:

  • der Feststellung der Art und Höhe Ihrer Schulden
  • dem Versuch, mit Ihren Gläubigern eine vergleichsweise Regelung zum Abtragen Ihrer Schulden zu verhandeln
  • der Erstellung von Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen
  • der Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans

Im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung unterstützen wir Sie bei dem Ausfüllen eines Insolvenzantrages und stehen während der Dauer des Insolbvenzverfahrens beratend an Ihrer Seite.


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Rechtsanwaltskanzlei Danger

Kai Danger
Ulrike Danger


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