Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Beziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive. Nicht jeder der von der Behörde erlassene sog. Verwaltungsakt ist jedoch rechtmäßig. Vielmehr kommt es regelmäßig zu fehlerhaften und damit rechtswidrigen Verwaltungsakten, gegen die man innerhalb kurzer Fristen vorgehen muss.

Wir unterstützen Sie dabei in allen Verfahrensstadien, also vorbereitend, gegenüber der Behörde und Widerspruchsbehörde oder vor den Verwaltungsgerichten.

Zu den einzelnen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts gehören u.a.

  • das Polizeirecht
  • das Baurecht
  • das Straßen- und Wegerecht
  • das Wasserrecht
  • das Umweltrecht, insbesondere Abfall- und Immissionsschutzrecht
  • das Gewerberecht
  • das Beamtenrecht

In allen diesen, aber auch anderen Bereichen, beraten wir Sie umfassend über die rechtliche Lage sowie die Erfolgsaussichten, sich gegen einen erlassenen Verwaltungsakt zur Wehr zu setzen.


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Rechtsanwaltskanzlei Danger

Kai Danger
Ulrike Danger


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